Schnelle Hilfe bei dir vor Ort – organisiert in ganz Deutschland

Haushaltshilfe nach Unfall oder Operation

Wenn du dich nach einer Operation oder einem Unfall nicht selbst versorgen kannst, kümmern wir uns um deinen Haushalt.

Deine Krankenkasse übernimmt in vielen Fällen die Kosten – wir kümmern uns um den Rest.

Wusstest du schon?

Je genauer der Arzt die medizinische Notwendigkeit beschreibt, desto einfacher ist die Bewilligung.

Wir unterstützen dich dabei, den Antrag korrekt auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen einzureichen.

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach Unfall oder Operation?

Nach einem Unfall oder einer Operation dauert es oft eine Zeit, bis du dich wieder vollständig erholt hast. Wenn du in dieser Phase deinen Haushalt krankheitsbedingt nicht selbst führen kannst, hast du Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, sodass du dich in Ruhe auf deine Genesung konzentrieren kannst.

Häufige Gründe für eine Haushaltshilfe nach einem Unfall oder einer Operation

Nach einer Operation

Nach einem Unfall

Längere Reha oder eingeschränkte Mobilität

Komplikationen während der Heilung

Dein Weg zur Unterstützung

Wir begleiten dich Schritt für Schritt – von der ärztlichen Verordnung bis zur Haushaltshilfe in deinem Zuhause.

Ärztliche Bescheinigung erhalten

Dein Arzt stellt dir die ärztliche Verordnung für eine Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) aus. Sie bescheinigt, dass du aufgrund deiner aktuellen Einschränkungen Unterstützung benötigst.

Dieses kann dein Hausarzt machen, Gynäkologe, sonstiger Facharzt oder aber auch die Sozialstation im Krankenhaus (frag auf deiner Station nach dem Sozialdienst).

Es lohnt sich, den Antrag deiner Krankenkasse bereits zum Arzttermin mitzubringen, sodass hier gleich das richtige Formular verwendet wird. Such einfach im Internet nach dem Namen deiner Krankenkasse und dem Stichwort "Haushaltshilfe Antrag". Oft wird genau die Stundenanzahl bewilligt, die auf der Verordnung steht, also überleg dir vor dem Termin, wieviel Bedarf dein Haushalt hat - alles ist möglich von 6-40 Stunden pro Woche.

Antrag bei der Krankenkasse einreichen

Reiche die Verordnung ein. Wir helfen dir gerne beim Ausfüllen der Formulare und übernehmen auf Wunsch die komplette Kommunikation mit deiner Krankenkasse.

Gib einfach das Stichwort "Nesthelden GmbH", unsere IK Nummer: 460338995 und Telefonnummer: 0800 515 2428 an. Wir rechnen dann bei Bewilligung direkt mit deiner Krankenkasse ab. Bei Fragen, melde dich einfach: Wir unterstützen dich gerne bei allen Formalitäten. Nun ist auch ein guter Zeitpunkt um mit uns deinen Bedarf abzusprechen: worum geht es dir vorrangig, und bei welchen Aufgaben dürfen wir dich entlasten? Ruf uns an, sodass wir eine geeignete Mitarbeiterin für dich auswählen können.

Haushaltshilfe starten lassen

Sobald dein Antrag genehmigt ist, stellen wir dir eine passende Haushaltshilfe aus deiner Nähe zur Seite – zuverlässig, schnell und unkompliziert.

Je nach deinem Bedarf bemühen wir uns, dass immer dieselbe Einsatzkraft zu dir kommt und deinen Haushalt unterstützt. Du kannst eine Wunschtageszeit angeben. Während des Einsatzes bleiben wir im engen Austausch, um zu klären, ob alles zu deiner Zufriedenheit verläuft. Verlässlich, schnell und unkompliziert.

Wir sind in ganz Deutschland organisiert – und bei dir schnell vor Ort

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei Krankheit?

Wenn du krankheitsbedingt deinen Haushalt nicht mehr selbst führen kannst, hast du in vielen Fällen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Grundlage dafür ist § 38 SGB V. Besonders wenn Kinder im Haushalt leben, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten.

Ja, auch ohne Kinder kannst du Anspruch haben. In diesem Fall bewilligen die Krankenkassen die Unterstützung meist für bis zu 4 Wochen. Bei schwereren Erkrankungen wie Krebs oder nach Operationen ist oft auch eine längere Dauer möglich.

Die Dauer des Anspruchs hängt von deiner persönlichen Situation ab. Wenn du keine Kinder hast, bewilligt die Krankenkasse in der Regel bis zu vier Wochen Haushaltshilfe. Lebst du mit Kindern unter zwölf Jahren zusammen, kann die Unterstützung sogar bis zu 26 Wochen und bis zu acht Stunden am Tag gewährt werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernimmt in den meisten Fällen 90 % der Kosten. Dein Eigenanteil liegt bei etwa 10 %, jedoch maximal 10 € pro Tag. Wenn du von Zuzahlungen befreit bist, zahlst du gar nichts. Bei privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe kommt es ganz auf deinen Tarif an. Lass dir von uns einen Kostenvoranschlag erstellen, und frage bei deiner Kasse an, welchen Eigenanteil du tragen müsstest.

Die Haushaltshilfe unterstützt dich bei allen alltäglichen Aufgaben, die du krankheitsbedingt nicht selbst erledigen kannst – z. B. Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche, Kinderbetreuung oder Begleitung zu Terminen. Bitte beachte, dass wir in der Regel nur fußläufige Termine wahrnehmen können oder in deiner Umgebung einkaufen können.

Der erste Schritt ist ganz einfach: Melde dich bei uns! Wir besprechen gemeinsam deine Situation und prüfen gemeinsam, ob ein Anspruch besteht. Als nächstes solltest du bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe herunterladen, diesen von deinem Haus- oder Facharzt unterschreiben lassen und den Antrag bei der Kasse einreichen.

Üblicherweise ist bei einem Pflegegrad nicht die Krankenkasse, sondern deine Pflegekasse für Haushaltshilfe zuständig. Leider können wir aktuell keine neuen Fälle durch den Entlastungsbeitrag aufnehmen.

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