Deine Entlastung in einer besonderen Zeit – zuverlässig & ortsnah

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft & nach der Geburt

Wenn dir während der Schwangerschaft oder nach der Geburt alles zu viel wird, unterstützt dich deine Krankenkasse mit einer Haushaltshilfe. Wir erklären dir, wann du Anspruch hast und wie du ihn einfach beantragst.

Wusstest du schon?

Viele Krankenkassen zeigen sich bei Schwangerschafts-komplikationen sehr kulant.

Wir helfen dir bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass du schnell die Unterstützung bekommst, die du brauchst.

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft und im Wochenbett?

Während einer Schwangerschaft und im Wochenbett kann es sein, dass du bestimmte Aufgaben im Alltag nicht mehr selbst erledigen kannst – zum Beispiel wegen Komplikationen, Bettruhe oder Erschöpfung nach der Geburt.

Damit du dich erholen und dein Baby in Ruhe kennenlernen kannst, unterstützt dich deine Krankenkasse mit einer Haushaltshilfe.

Häufige Gründe für eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und im Wochenbett

Risikoschwangerschaft / Verkürzter Gebärmutterhals

Frühzeitige Wehen

Kaiserschnitt

Zwillinge

depressed

Extreme Erschöpfung oder Wochenbettdepression

Dein Weg zur Unterstützung

Wir begleiten dich Schritt für Schritt – von der ärztlichen Verordnung bis zur Haushaltshilfe in deinem Zuhause.

Ärztliche Bescheinigung erhalten

Sprich mit deinem Arzt oder deiner Hebamme über deine Situation. Dort bekommst du die ärztliche Bescheinigung, die den Bedarf für eine Haushaltshilfe bestätigt.

Dieses kann dein Hausarzt machen, Gynäkologe, sonstiger Facharzt oder aber auch die Sozialstation im Krankenhaus (frag auf deiner Station nach dem Sozialdienst).

Es lohnt sich, den Antrag deiner Krankenkasse bereits zum Arzttermin mitzubringen, sodass hier gleich das richtige Formular verwendet wird. Such einfach im Internet nach dem Namen deiner Krankenkasse und dem Stichwort "Haushaltshilfe Antrag". Oft wird genau die Stundenanzahl bewilligt, die auf der Verordnung steht, also überleg dir vor dem Termin, wieviel Bedarf dein Haushalt hat - alles ist möglich von 6-40 Stunden pro Woche.

Antrag bei der Krankenkasse einreichen

Reiche die Bescheinigung bei deiner Krankenkasse ein. Wir unterstützen dich gerne bei allen Formalitäten und übernehmen auf Wunsch sogar die Kommunikation für dich.

Gib einfach das Stichwort "Nesthelden GmbH", unsere IK Nummer: 460338995 und Telefonnummer: 0800 515 2428 an. Wir rechnen dann bei Bewilligung direkt mit deiner Krankenkasse ab. Bei Fragen, melde dich einfach: Wir unterstützen dich gerne bei allen Formalitäten. Nun ist auch ein guter Zeitpunkt um mit uns deinen Bedarf abzusprechen: worum geht es dir vorrangig, und bei welchen Aufgaben dürfen wir dich entlasten? Ruf uns an, sodass wir eine geeignete Mitarbeiterin für dich auswählen können.

Haushaltshilfe starten lassen

Sobald dein Antrag bewilligt ist, organisieren wir eine zuverlässige Haushaltshilfe in deiner Nähe, die dich entlastet und dir Zeit für dich und dein Baby schenkt.

Je nach deinem Bedarf bemühen wir uns, dass immer dieselbe Einsatzkraft zu dir kommt und deinen Haushalt unterstützt. Du kannst eine Wunschtageszeit angeben. Während des Einsatzes bleiben wir im engen Austausch, um zu klären, ob alles zu deiner Zufriedenheit verläuft. Verlässlich, schnell und unkompliziert.

Wir sind in ganz Deutschland organisiert – und bei dir schnell vor Ort

Wie lange übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Üblicherweise wird bei einer Risikoschwangerschaft die Hilfe bis zum Entbindungstermin übernommen. Wenn dann das Baby per Kaiserschnitt zur Welt kommt, oder es eine Geburt mit Komplikationen gab, kann nochmal ein neuer Antrag gestellt werden – dies wird üblicherweise nochmal 4-6 Wochen lang bewilligt.
Der Umfang variiert von 6 Stunden pro Woche bis 8 Stunden täglich, ganz so, wie dein Arzt es empfiehlt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernimmt meist 100 % der Kosten, wenn die Verordnung wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach einem Kaiserschnitt gestellt wurde. Bei privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe kommt es ganz auf deinen Tarif an. Lass dir von uns einen Kostenvoranschlag erstellen, und frage bei deiner Kasse an, welchen Eigenanteil du tragen müsstest.
Auch wenn eine volljährige Person im Haushalt lebt, kann ein Anspruch bestehen, solange diese Person berufstätig ist. Homeoffice zählt dabei ebenfalls. Angehörige, die einen Pflegegrad 2 oder höher haben, zählen ebenfalls nicht als Einsatzkraft. Wir prüfen jeden Fall individuell und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Klar, das machen wir gerne. Informieren Sie uns beim Erstgespräch genau, dass Ihr Augenmerk auf der Kinderbetreuung liegt – wir bemühen uns dann, nur geeignetes Personal mit Erfahrung in der Kinderbetreuung bei Ihnen einzusetzen.
Oft haben unsere Mitarbeiterinnen selbst Kinde rund können sich sehr gut in Ihre Lage hineinversetzen.

Der erste Schritt ist ganz einfach: Melde dich bei uns! Wir besprechen gemeinsam deine Situation und prüfen gemeinsam, ob ein Anspruch nach § 24h SGB V besteht. Als nächstes solltest du bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe herunterladen, diesen von deinem Haus- oder Facharzt unterschreiben lassen und den Antrag bei der Kasse einreichen.

Üblicherweise ist bei einem Pflegegrad nicht die Krankenkasse, sondern deine Pflegekasse für Haushaltshilfe zuständig. Leider können wir aktuell keine neuen Fälle durch den Entlastungsbeitrag aufnehmen.

Häufig gestellte Fragen

Nach oben scrollen