Haushaltshilfe bei Krankheit
Wenn du durch eine Erkrankung oder eine medizinische Behandlung – zum Beispiel eine Krebstherapie – deinen Alltag vorübergehend nicht allein bewältigen kannst, unterstützt dich deine Krankenkasse mit einer Haushaltshilfe.
Wir erklären dir, wer Anspruch hat und wie du ihn schnell geltend machst.
Wusstest du schon?
Viele Krankenkassen zeigen sich bei längeren Erkrankungen kulant.
Frag uns, wir helfen dir bei der Antragstellung.
Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe bei Krankheit?
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe ist im § 38 SGB V geregelt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn du deinen Haushalt krankheitsbedingt nicht selbst führen kannst.
- Haushalt ohne Kinder: in der Regel 4- 6 Wochen Unterstützung
- Haushalt mit Kindern unter 12 Jahren: bis zu 6 Monaten, max. 8 Stunden pro Tag
- In der Zeit, in der die Haushaltshilfe kommt, darf der Partner/ die Partnerin nicht zuhause sein (Arbeitszeit wie Homeoffice ist davon ausgenommen).
Unser Angebot richtet sich vor allem an Versicherte gesetzlicher Krankenkassen mit einer ärztlichen Verordnung – zum Beispiel während einer akuten Erkrankung, der Heilung nach einer OP oder während einer laufenden Chemotherapie.
Bei Bedarf können wir auch Personen helfen, die nach einem Arbeitsfall von Ihrer Berufsgenossenschaft unterstützt werden, oder die während einer Reha von der Rentenversicherung Hilfe erhalten.
Privatversicherte und Privatzahler können wir aktuell leider nicht betreuen. Personen mit einem Pflegegrad (für den Entlastungsbetrag) können wir aktuell nur sehr eingeschränkt annehmen, und dies nur in Niedersachsen.
Die häufigsten Gründe für Anspruch auf Haushaltshilfe
Nach einer Operation oder einem Unfall
Krebserkrankung & Chemotherapie
Bandscheibenvorfall, Knochenbrüche, nach Gelenkoperationen
Burn-Out, Überforderung im Alltag
Bei Aufenthalt in einer Tagesklinik zur Therapie und Reha
Dein Weg zur Unterstützung
Ärztliche Bescheinigung erhalten
Sprich mit deinem Arzt oder deiner Ärztin über deine Situation. Er oder sie stellt dir die ärztliche Verordnung für eine Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) aus.
Dieses kann dein Hausarzt machen, Gynäkologe, sonstiger Facharzt oder aber auch die Sozialstation im Krankenhaus (frag auf deiner Station nach dem Sozialdienst).
Es lohnt sich, den Antrag deiner Krankenkasse bereits zum Arzttermin mitzubringen, sodass hier gleich das richtige Formular verwendet wird. Such einfach im Internet nach dem Namen deiner Krankenkasse und dem Stichwort "Haushaltshilfe Antrag". Oft wird genau die Stundenanzahl bewilligt, die auf der Verordnung steht, also überleg dir vor dem Termin, wieviel Bedarf dein Haushalt hat - alles ist möglich von 6-40 Stunden pro Woche.
Antrag bei der Krankenkasse einreichen
Reiche die Verordnung bei deiner Krankenkasse ein. Du kannst uns auf dem Antrag bereits als ausführende Organisation eintragen.
Gib einfach das Stichwort "Nesthelden GmbH", unsere IK Nummer: 460338995 und Telefonnummer: 0800 515 2428 an. Wir rechnen dann bei Bewilligung direkt mit deiner Krankenkasse ab. Bei Fragen, melde dich einfach: Wir unterstützen dich gerne bei allen Formalitäten. Nun ist auch ein guter Zeitpunkt um mit uns deinen Bedarf abzusprechen: worum geht es dir vorrangig, und bei welchen Aufgaben dürfen wir dich entlasten? Ruf uns an, sodass wir eine geeignete Mitarbeiterin für dich auswählen können.
Haushaltshilfe starten lassen
Sobald die Genehmigung vorliegt, können wir schnellstmöglich starten.
Je nach deinem Bedarf bemühen wir uns, dass immer dieselbe Einsatzkraft zu dir kommt und deinen Haushalt unterstützt. Du kannst eine Wunschtageszeit angeben. Während des Einsatzes bleiben wir im engen Austausch, um zu klären, ob alles zu deiner Zufriedenheit verläuft. Verlässlich, schnell und unkompliziert.
Wir sind in ganz Deutschland organisiert – und bei dir schnell vor Ort
- Norddeutschland: Hannover, Hamburg, Bremen, Kiel, Lübeck, Rostock und viele mehr
- Ostdeutschland: Berlin, Leipzig, Dresden, Magdeburg, Erfurt, Potsdam und viele mehr
- Westdeutschland: Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Münster und viele mehr
- Süddeutschland: München, Nürnberg, Augsburg, Stuttgart, Freiburg und viele mehr
- Ländliche Regionen: auch in kleinen Orten und Gemeinden haben wir Mitarbeiter und vermitteln schnell und zuverlässig
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei Krankheit?
Wenn du krankheitsbedingt deinen Haushalt nicht mehr selbst führen kannst, hast du in vielen Fällen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Grundlage dafür ist § 38 SGB V. Besonders wenn Kinder im Haushalt leben, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten.
Bekomme ich auch ohne Kinder eine Haushaltshilfe?
Wie lange übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die Dauer des Anspruchs hängt von deiner persönlichen Situation ab. Wenn du keine Kinder hast, bewilligt die Krankenkasse in der Regel bis zu vier Wochen Haushaltshilfe. Lebst du mit Kindern unter zwölf Jahren zusammen, kann die Unterstützung sogar bis zu 26 Wochen und bis zu acht Stunden am Tag gewährt werden.
Welche Kosten muss ich selbst tragen?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernimmt in den meisten Fällen 90 % der Kosten. Dein Eigenanteil liegt bei etwa 10 %, jedoch maximal 10 € pro Tag. Wenn du von Zuzahlungen befreit bist, zahlst du gar nichts. Bei privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe kommt es ganz auf deinen Tarif an. Lass dir von uns einen Kostenvoranschlag erstellen, und frage bei deiner Kasse an, welchen Eigenanteil du tragen müsstest.
Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?
Die Haushaltshilfe unterstützt dich bei allen alltäglichen Aufgaben, die du krankheitsbedingt nicht selbst erledigen kannst – z. B. Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche, Kinderbetreuung oder Begleitung zu Terminen. Bitte beachte, dass wir in der Regel nur fußläufige Termine wahrnehmen können oder in deiner Umgebung einkaufen können.
Was ist der erste Schritt, wenn ich eine Haushaltshilfe brauche?
Ich habe einen Pflegegrad, habe ich auch Anspruch?
Üblicherweise ist bei einem Pflegegrad nicht die Krankenkasse, sondern deine Pflegekasse für Haushaltshilfe zuständig. Leider können wir aktuell keine neuen Fälle durch den Entlastungsbeitrag aufnehmen.